§ 7 – Ausbildungsberufsbild
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen: Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, normal normal Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, normal normal Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, normal normal Umweltschutz, normal normal Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit, normal normal Betriebliche und technische Kommunikation, normal normal Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse, normal normal Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen, normal normal Herstellen von Bauteilen und Baugruppen, normal normal Warten von Betriebsmitteln, normal normal Steuerungstechnik, normal normal Anschlagen, Sichern und Transportieren, normal normal Kundenorientierung, normal normal Bearbeiten von Aufträgen, normal normal Herstellen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen, normal normal Instandhaltung; Feststellen, Eingrenzen und Beheben von Fehlern und Störungen, normal normal Bauteile und Einrichtungen prüfen, normal normal Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet. normal normal normal arabic (2) Die Qualifikationen nach Absatz 1 sind in mindestens einem der folgenden Einsatzgebiete anzuwenden und zu vertiefen: Anlagenbau, normal normal Apparate- und Behälterbau, normal normal Instandhaltung, normal normal Rohrsystemtechnik, normal normal Schweißtechnik. normal normal normal arabic Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn in ihnen die Qualifikationen nach Absatz 1 vermittelt werden können.
Kurz erklärt
- Die Berufsausbildung umfasst grundlegende Qualifikationen wie Berufsbildung, Arbeitsrecht, Sicherheit am Arbeitsplatz und Umweltschutz.
- Weitere Themen sind Digitalisierung, Datenschutz, Kommunikation im Betrieb und Planung der Arbeit.
- Praktische Fähigkeiten wie das Herstellen, Warten und Prüfen von Bauteilen sind ebenfalls Teil der Ausbildung.
- Die Qualifikationen müssen in mindestens einem spezifischen Einsatzgebiet wie Anlagenbau oder Schweißtechnik angewendet werden.
- Der Ausbildungsbetrieb legt das Einsatzgebiet fest, andere Bereiche sind möglich, solange die Qualifikationen vermittelt werden.